Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
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Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Erstverwaltung für Neubauprojekte

Ob Bauträger oder Käufergemeinschaft: Wir richten die Verwaltung Ihrer neuen Wohnungseigentümergemeinschaft von Grund auf ein – damit vom Einzug an alles läuft.

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Antwort innerhalb von 48 Stunden
Zertifiziert nach § 26a WEG
Digitale Belegeinsicht
Persönlicher Ansprechpartner
Inhabergeführt

Die ersten Monate entscheiden

In einem Neubau gibt es anfangs nichts: kein Hausgeldkonto, keine Gebäudeversicherung, keine Müllbehälter, keine Dienstleister. Gleichzeitig ziehen die ersten Eigentümer ein und erwarten, dass alles funktioniert. Wer die Ersteinrichtung sauber aufsetzt, erspart der Gemeinschaft über Jahre Ärger.

Der erste Verwalter wird meist schon vom Bauträger in der Teilungserklärung bestellt. Die erste Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums ist auf höchstens drei Jahre begrenzt (§ 26 Abs. 2 WEG).

Besonders wichtig in den ersten Jahren: Mängel am Gemeinschaftseigentum rechtzeitig erkennen und dokumentieren. Gewährleistungsansprüche bei Bauwerken verjähren in der Regel fünf Jahre nach der Abnahme.

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Ihre Vorteile
  • Ein Ansprechpartner ab der Übergabe
  • Vollständige Ersteinrichtung aus einer Hand
  • Koordination der Mängelerfassung
  • Digitale Belegeinsicht für alle Eigentümer
  • Erste Eigentümerversammlung vorbereitet

Was zur Ersteinrichtung gehört

Eine Auswahl der Aufgaben, die wir bei einer neuen Gemeinschaft übernehmen:

  • Hausgeldkonto auf den Namen der Gemeinschaft eröffnen
  • Ersten Wirtschaftsplan aufstellen und Hausgeld festlegen
  • Gebäude- und Haftpflichtversicherung abschließen
  • Müllbehälter bei der Stadt anmelden
  • Allgemeinstrom und Wasser bei den Versorgern anmelden
  • Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege beauftragen
  • Wartungsverträge einrichten, z. B. für Heizung und Rauchwarnmelder
  • Zählerstände und Übergabeunterlagen dokumentieren
  • Erhaltungsrücklage aufbauen
  • Erste Eigentümerversammlung einberufen und leiten
  • Mängel am Gemeinschaftseigentum erfassen und Fristen überwachen
  • Digitale Belegeinsicht für alle Eigentümer einrichten

Der genaue Umfang richtet sich nach Objekt und Verwaltervertrag.

Ein Beispiel aus Gelsenkirchen

Fallbeispiel · Neubau-WEG in Gelsenkirchen, 6 Einheiten

Verwaltung von der Pike auf aufgebaut

Ausgangslage

Ein frisch fertiggestellter Neubau mit sechs Wohneinheiten – und noch ohne jede Verwaltungsstruktur.

Unser Vorgehen

Wir haben die komplette Verwaltung von Grund auf eingerichtet: von der Bestellung der Mülltonnen über die Erstversicherung des Gebäudes bis zu allen weiteren Grundlagen für den laufenden Betrieb.

Ziel

Eine reibungslose Ersteinrichtung, mit der alle Eigentümer vom ersten Tag an zufrieden sind.

Fragen zur Erstverwaltung

In der Regel der Bauträger in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung. Ist dort niemand bestellt, wählen die Eigentümer den Verwalter per Beschluss. Die erste Bestellung ist auf höchstens drei Jahre begrenzt.
Möglichst vor der ersten Wohnungsübergabe. Dann stehen Konto, Versicherung und Versorgerverträge, wenn die ersten Eigentümer einziehen.
Für vermietete Wohnungen bieten wir die Sondereigentumsverwaltung an – ab 29,75 € inkl. MwSt. (25,00 € netto) pro Einheit und Monat. Zu den Preisen
Die laufende WEG-Verwaltung kostet ab 34,51 € inkl. MwSt. (29,00 € netto) pro Einheit und Monat. Den Aufwand der Ersteinrichtung stimmen wir vorab transparent im Angebot ab.

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