Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
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Schützenstr. 131 - Mülheim

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Gewerbeverwaltung in Mülheim und NRW

Ladenlokal, Büro, Praxis oder Wohn- und Geschäftshaus: Wir verwalten Ihre Gewerbeeinheiten so, dass die Mieten pünktlich eingehen, Fristen gewahrt bleiben und die Abrechnung stimmt.

Antwort innerhalb von 48 Stunden
Zertifiziert nach § 26a WEG
Transparente Abrechnungen
Persönlicher Ansprechpartner
Inhabergeführt

Gewerbe ist kein Wohnen

Gewerbemietverträge folgen eigenen Regeln. Mieten werden häufig über eine Index- oder Staffelklausel angepasst, Nebenkosten lassen sich weitergehend vereinbaren als bei Wohnraum, und viele Vermieter haben zur Umsatzsteuer optiert – dann muss jede Abrechnung auch steuerlich passen.

Dazu kommen Laufzeiten, Verlängerungsoptionen und Kündigungsfristen, die niemand verpassen darf. Genau diese Punkte behalten wir für Sie im Blick.

Wir verwalten Gewerbeeinheiten in ganz NRW – vom einzelnen Ladenlokal bis zum gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshaus. Wohnungen im selben Haus übernehmen wir auf Wunsch gleich mit.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren →
Das übernehmen wir
  • Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
  • Nebenkostenabrechnung inkl. Umsatzsteuer
  • Überwachung von Indexmiete und Vertragsfristen
  • Mietersuche und Bonitätsprüfung
  • Flächenübergaben vor Ort
  • Koordination der Instandhaltung

Gewerbeverwaltung – was wir für Sie tun

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Mieteingang & Mahnwesen

Wir überwachen die Zahlungseingänge und mahnen Rückstände konsequent an – bevor aus einem Rückstand ein Ausfall wird.

🧾

Nebenkostenabrechnung

Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen – bei Umsatzsteueroption mit korrektem Steuerausweis.

📈

Indexmiete & Staffeln

Indexklauseln und Staffelmieten behalten wir im Blick und setzen Mietanpassungen fristgerecht um.

📅

Laufzeiten & Optionen

Vertragsende, Verlängerungsoptionen und Kündigungsfristen sind dokumentiert und werden Ihnen rechtzeitig vorgelegt.

🔑

Neuvermietung

Mietersuche, Besichtigungen und Bonitätsprüfung – damit Ihre Fläche schnell an den richtigen Mieter geht.

🏢

Übergaben & Instandhaltung

Übergabe und Rücknahme der Flächen vor Ort mit Protokoll; Reparaturen und Wartungen koordinieren wir.

Welche Gewerbeimmobilien wir verwalten

  • Ladenlokale und Einzelhandelsflächen
  • Büro- und Praxisflächen
  • Wohn- und Geschäftshäuser mit gemischter Nutzung
  • Gewerbeeinheiten in einer WEG (Sondereigentumsverwaltung)
  • Gastronomieflächen
  • Lager- und Hallenflächen

Fragen zur Gewerbeverwaltung

Gewerbeobjekte unterscheiden sich stark – in Anzahl und Art der Einheiten, in der Vertragsgestaltung und im gewünschten Leistungsumfang. Deshalb erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch ein individuelles Angebot.
In ganz Nordrhein-Westfalen. Unser Büro sitzt in Mülheim an der Ruhr; Termine vor Ort, etwa Flächenübergaben, stimmen wir mit Ihnen ab.
Ja. Wohnungen und Gewerbeeinheiten im selben Haus verwalten wir aus einer Hand – mit einer Abrechnung, die beide Nutzungsarten sauber trennt.
Ja, als Sondereigentumsverwaltung. Wir stimmen uns dabei mit der WEG-Verwaltung ab – oder übernehmen diese gleich mit.
Haben Sie als Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, gilt das in der Regel auch für die Nebenkosten – Vorauszahlungen und Abrechnung weisen dann die Umsatzsteuer aus. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.

Gewerbeimmobilie in NRW? Lassen Sie uns sprechen

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