WEG-Verwalter wechseln – ohne Stillstand
Keine Rückrufe, verspätete Abrechnungen, liegengebliebene Schäden? Wir übernehmen Ihre Eigentümergemeinschaft zügig, holen die Unterlagen beim Vorverwalter ab und arbeiten auf, was liegen geblieben ist.
Verwalterwechsel
Ein Wechsel ist einfacher, als viele Eigentümer denken
Seit der WEG-Reform kann die Eigentümerversammlung ihren Verwalter jederzeit abberufen – ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Für Abberufung und Neubestellung genügt ein Beschluss mit einfacher Mehrheit.
Seit dem 1. Dezember 2023 kann außerdem grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. OA Hausverwaltung ist nach § 26a WEG zertifiziert.
Um alles dazwischen kümmern wir uns: von der Beschlussvorlage über die Kommunikation mit dem bisherigen Verwalter bis zur vollständigen Übernahme von Unterlagen, Konten und Verträgen.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren →- Beschlussvorlage für Abberufung und Bestellung
- Anforderung der Unterlagen beim Vorverwalter
- Übernahme von Konten und Dienstleisterverträgen
- Bestandsaufnahme aller offenen Vorgänge
- Aufarbeitung fehlender Abrechnungen
- Information aller Eigentümer
Ablauf
So läuft der Wechsel ab
Fünf Schritte – und Sie wissen bei jedem, woran Sie sind.
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern die Situation, wir sichten die vorhandenen Unterlagen (Beschlüsse, letzte Abrechnung, Verwaltervertrag) und klären die Fristen.
Angebot und Beschlussvorlage
Sie erhalten ein schriftliches Angebot und eine fertige Beschlussvorlage für Abberufung und Neubestellung.
Beschluss in der Versammlung
Der Beschluss fällt in der nächsten Eigentümerversammlung. Blockiert der bisherige Verwalter die Einberufung, zeigen wir Ihnen den Weg über Beirat oder einen ermächtigten Eigentümer.
Übergabe
Wir fordern Beschlusssammlung, Abrechnungen, Verträge, Kontounterlagen und Schlüssel beim Vorverwalter an und übernehmen Konten und Dienstleister.
Bestandsaufnahme und Aufarbeitung
Offene Schäden, fehlende Abrechnungen und ungeklärte Buchungen werden erfasst, priorisiert und abgearbeitet.
Zeitplan, echte Kosten, Übergabe-Checkliste und die häufigsten Fallstricke: unser ausführlicher Ratgeber zum Wechsel.
Zum Ratgeber →Altlasten
Liegengebliebenes? Genau dafür sind wir da
Viele Gemeinschaften kommen zu uns, weil beim bisherigen Verwalter einiges liegen geblieben ist. Typische Baustellen, die wir aufarbeiten:
Fehlende Jahresabrechnungen
Wir rekonstruieren die Zahlen aus Kontoauszügen und Belegen und bringen die Abrechnung wieder auf Stand.
Liegengebliebene Schäden
Wir holen Angebote ein, beauftragen Fachbetriebe und überwachen die Ausführung – mit Priorität auf drohende Folgeschäden.
Unklare Hausgeldkonten
Rückstände, Fehlbuchungen und offene Posten werden geklärt und, wo nötig, konsequent gemahnt.
Fehlende Unterlagen
Wir fordern alle Verwaltungsunterlagen beim Vorverwalter an und verfolgen die Herausgabe konsequent.
Aus der Praxis
Ein Beispiel aus Duisburg
Fallbeispiel · WEG in Duisburg
Untätiger Vorverwalter, explodierende Heizkosten
Ausgangslage
Nach einem Wasserschaden musste die Außenfassade durch einen Fachbetrieb abgeklopft werden. Danach passierte beim bisherigen Verwalter nichts mehr: Die Fassade blieb offen, das Gebäude verlor Wärme – und die Heizkosten der Eigentümer explodierten.
Unser Vorgehen
Nach der Übernahme haben wir die Fassade sofort zur obersten Priorität gemacht, die nötigen Fachbetriebe eingebunden und die Arbeiten so schnell wie möglich organisiert und koordiniert.
Ziel
Die Gemeinschaft soll keinen weiteren Winter mit offener Fassade erleben – und die Heizkosten sollen nicht erneut explodieren.
Häufige Fragen
Fragen zum Verwalterwechsel
Wie viel kostet die Verwaltung Ihrer WEG? Alle Einstiegspreise auf einen Blick.
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