WEG ohne Verwalter?
Verwalter zurückgetreten, abberufen oder einfach verschwunden – und die Gemeinschaft steht still. Wir übernehmen kurzfristig, auch befristet als Übergangslösung.
Notverwaltung
Ohne Verwalter wird jede Kleinigkeit zum Problem
Fehlt der Verwalter, vertreten die Wohnungseigentümer die Gemeinschaft gemeinsam. In der Praxis heißt das: Für jede Beauftragung, jede Zahlung und jeden Schaden müssen sich alle einig sein – das funktioniert selten lange.
Typische Auslöser sind Rücktritt oder Abberufung ohne Nachfolger, eine Pattsituation bei zwei gleich großen Stimmanteilen oder eine Gemeinschaft, in der sich schlicht niemand mehr kümmert.
Wir springen kurzfristig ein – auf Wunsch zunächst befristet, damit die Gemeinschaft wieder handlungsfähig wird und in Ruhe über die dauerhafte Verwaltung entscheiden kann.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren →- Kurzfristige Übernahme, auch befristet
- Einberufung und Leitung der Versammlung
- Sicherung laufender Zahlungen und Verträge
- Dringende Schäden sofort beauftragen
- Aufarbeitung fehlender Abrechnungen
- Moderation bei festgefahrenen Gemeinschaften
Typische Fälle
Wann eine Notverwaltung sinnvoll ist
Verwalter zurückgetreten
Der bisherige Verwalter hat hingeworfen oder wurde abberufen – ohne dass ein Nachfolger bestellt wurde.
Pattsituation
Zwei Parteien mit gleichen Stimmanteilen blockieren sich. Ein neutraler Verwalter bringt die notwendigen Beschlüsse wieder in Gang.
Akuter Schaden
Wasserschaden, ausgefallene Heizung, gesperrte Versorgung: Es muss jemand entscheiden und beauftragen – sofort.
Niemand kümmert sich
Keine Abrechnung, keine Versammlung, kein Wirtschaftsplan – die Gemeinschaft ist über Jahre nicht geführt worden.
Ablauf
So kommt Ihre Gemeinschaft wieder ins Handeln
Kurzes Gespräch
Sie schildern die Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, was zuerst passieren muss und ob wir der richtige Partner sind.
Versammlung organisieren
Ohne Verwalter können der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 WEG). Wir liefern Tagesordnung und Beschlussvorlagen.
Bestellung und Start
Nach dem Beschluss übernehmen wir sofort: Zahlungen sichern, dringende Schäden beauftragen, Unterlagen zusammentragen.
Kommt in der Gemeinschaft kein Beschluss zustande, kann jeder Eigentümer die Bestellung eines Verwalters gerichtlich durchsetzen. Für diesen Weg brauchen Sie anwaltliche Unterstützung – wir stellen Ihnen die Unterlagen zusammen, die dafür nötig sind.
Häufige Fragen
Fragen zur Notverwaltung
Verwalter insolvent? Dafür haben wir eine eigene Seite.
Zur Verwalterinsolvenz →