Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
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Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

WEG ohne Verwalter?

Verwalter zurückgetreten, abberufen oder einfach verschwunden – und die Gemeinschaft steht still. Wir übernehmen kurzfristig, auch befristet als Übergangslösung.

Antwort innerhalb von 48 Stunden
Zertifiziert nach § 26a WEG
Digitale Belegeinsicht
Persönlicher Ansprechpartner
Inhabergeführt

Ohne Verwalter wird jede Kleinigkeit zum Problem

Fehlt der Verwalter, vertreten die Wohnungseigentümer die Gemeinschaft gemeinsam. In der Praxis heißt das: Für jede Beauftragung, jede Zahlung und jeden Schaden müssen sich alle einig sein – das funktioniert selten lange.

Typische Auslöser sind Rücktritt oder Abberufung ohne Nachfolger, eine Pattsituation bei zwei gleich großen Stimmanteilen oder eine Gemeinschaft, in der sich schlicht niemand mehr kümmert.

Wir springen kurzfristig ein – auf Wunsch zunächst befristet, damit die Gemeinschaft wieder handlungsfähig wird und in Ruhe über die dauerhafte Verwaltung entscheiden kann.

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Das übernehmen wir
  • Kurzfristige Übernahme, auch befristet
  • Einberufung und Leitung der Versammlung
  • Sicherung laufender Zahlungen und Verträge
  • Dringende Schäden sofort beauftragen
  • Aufarbeitung fehlender Abrechnungen
  • Moderation bei festgefahrenen Gemeinschaften

Wann eine Notverwaltung sinnvoll ist

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Verwalter zurückgetreten

Der bisherige Verwalter hat hingeworfen oder wurde abberufen – ohne dass ein Nachfolger bestellt wurde.

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Pattsituation

Zwei Parteien mit gleichen Stimmanteilen blockieren sich. Ein neutraler Verwalter bringt die notwendigen Beschlüsse wieder in Gang.

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Akuter Schaden

Wasserschaden, ausgefallene Heizung, gesperrte Versorgung: Es muss jemand entscheiden und beauftragen – sofort.

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Niemand kümmert sich

Keine Abrechnung, keine Versammlung, kein Wirtschaftsplan – die Gemeinschaft ist über Jahre nicht geführt worden.

So kommt Ihre Gemeinschaft wieder ins Handeln

  1. Kurzes Gespräch

    Sie schildern die Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, was zuerst passieren muss und ob wir der richtige Partner sind.

  2. Versammlung organisieren

    Ohne Verwalter können der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 WEG). Wir liefern Tagesordnung und Beschlussvorlagen.

  3. Bestellung und Start

    Nach dem Beschluss übernehmen wir sofort: Zahlungen sichern, dringende Schäden beauftragen, Unterlagen zusammentragen.

Kommt in der Gemeinschaft kein Beschluss zustande, kann jeder Eigentümer die Bestellung eines Verwalters gerichtlich durchsetzen. Für diesen Weg brauchen Sie anwaltliche Unterstützung – wir stellen Ihnen die Unterlagen zusammen, die dafür nötig sind.

Fragen zur Notverwaltung

Ja. Eine befristete Bestellung ist gerade dann sinnvoll, wenn die Gemeinschaft erst wieder handlungsfähig werden muss. Über die dauerhafte Verwaltung entscheiden Sie später in Ruhe.
Sobald der Bestellungsbeschluss gefasst ist. Vorbereitung, Tagesordnung und Beschlussvorlagen liefern wir vorab.
Bei einer Pattsituation hilft oft schon ein neutraler Dritter, der die Beschlussfassung strukturiert. Ist gar kein Beschluss möglich, führt der Weg über das Gericht – dazu sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Die laufende WEG-Verwaltung kostet ab 34,51 € inkl. MwSt. (29,00 € netto) pro Einheit und Monat. Ist zu Beginn viel aufzuarbeiten, halten wir den Zusatzaufwand vorab im Angebot fest. Zu den Preisen

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