Hausverwaltung insolvent?
Keine Ansprechpartner mehr, offene Rechnungen, niemand zahlt Versicherung und Versorger: Wir übernehmen Ihre Eigentümergemeinschaft kurzfristig und bringen sie wieder in geordnete Bahnen.
Verwalterinsolvenz
Das Wichtigste zuerst: Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft sichern
Bei einer Verwalterinsolvenz geht es zuerst darum, dass Gebäudeversicherung, Strom, Wasser, Heizung und Müllabfuhr weiterlaufen. Bleiben diese Zahlungen liegen, entsteht der eigentliche Schaden – bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Parallel muss geklärt werden, auf wen die Konten der Gemeinschaft lauten und wer darüber verfügen darf. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig; ihr Geld gehört ihr – nicht dem Verwalter und nicht der Insolvenzmasse. In der Praxis ist die Lage je nach Kontomodell unterschiedlich kompliziert.
Der dritte Schritt ist die Bestellung eines neuen Verwalters, damit die Gemeinschaft wieder handlungsfähig ist und jemand Unterlagen und offene Vorgänge beim Insolvenzverwalter einfordert.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren →- Kurzfristige Übernahme der Verwaltung
- Kontakt zu Bank und Insolvenzverwalter
- Sicherung laufender Zahlungen und Verträge
- Anforderung der Verwaltungsunterlagen
- Aufarbeitung fehlender Abrechnungen
- Information aller Eigentümer
Sofortmaßnahmen
Was Sie als Eigentümer jetzt tun sollten
Zahlungen prüfen
Klären Sie, ob Versicherung, Versorger und Müllabfuhr noch bedient werden. Hier entsteht der größte Schaden am schnellsten.
Konten klären
Fragen Sie bei der Bank nach, auf wen die Konten lauten und wer verfügungsberechtigt ist.
Versammlung einberufen
Lädt der Verwalter nicht mehr ein, können der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 WEG).
Neuen Verwalter bestellen
Mit dem Beschluss ist die Gemeinschaft wieder handlungsfähig. Wir liefern Ihnen die fertige Beschlussvorlage.
Ansprüche anmelden
Forderungen der Gemeinschaft gegen den insolventen Verwalter melden Sie zur Insolvenztabelle an – dabei sollte eine Anwältin oder ein Anwalt unterstützen.
Danach
Aufarbeiten, was liegen geblieben ist
Nach einer Insolvenz fehlen fast immer Unterlagen: Jahresabrechnungen, Belege, Beschlusssammlung, Verträge. Wir rekonstruieren die Zahlen aus Kontoauszügen und vorhandenen Belegen, fordern Unterlagen beim Insolvenzverwalter an und bringen Abrechnung und Wirtschaftsplan wieder auf Stand.
Wie ein Wechsel im Normalfall abläuft, steht auf unserer Seite zum Verwalterwechsel. Bei einer Insolvenz geht es schneller – die Abberufung entfällt in der Regel, weil der Verwalter seine Tätigkeit ohnehin eingestellt hat.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über Konten, Forderungen oder Ansprüche gegen den insolventen Verwalter sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
Häufige Fragen
Fragen zur Verwalterinsolvenz
Kein Insolvenzfall, aber unzufrieden? Alles zum Verwalterwechsel.
Zum Verwalterwechsel →