Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
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Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Hausverwaltung insolvent?

Keine Ansprechpartner mehr, offene Rechnungen, niemand zahlt Versicherung und Versorger: Wir übernehmen Ihre Eigentümergemeinschaft kurzfristig und bringen sie wieder in geordnete Bahnen.

Antwort innerhalb von 48 Stunden
Zertifiziert nach § 26a WEG
Digitale Belegeinsicht
Persönlicher Ansprechpartner
Inhabergeführt

Das Wichtigste zuerst: Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft sichern

Bei einer Verwalterinsolvenz geht es zuerst darum, dass Gebäudeversicherung, Strom, Wasser, Heizung und Müllabfuhr weiterlaufen. Bleiben diese Zahlungen liegen, entsteht der eigentliche Schaden – bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Parallel muss geklärt werden, auf wen die Konten der Gemeinschaft lauten und wer darüber verfügen darf. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig; ihr Geld gehört ihr – nicht dem Verwalter und nicht der Insolvenzmasse. In der Praxis ist die Lage je nach Kontomodell unterschiedlich kompliziert.

Der dritte Schritt ist die Bestellung eines neuen Verwalters, damit die Gemeinschaft wieder handlungsfähig ist und jemand Unterlagen und offene Vorgänge beim Insolvenzverwalter einfordert.

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Das übernehmen wir
  • Kurzfristige Übernahme der Verwaltung
  • Kontakt zu Bank und Insolvenzverwalter
  • Sicherung laufender Zahlungen und Verträge
  • Anforderung der Verwaltungsunterlagen
  • Aufarbeitung fehlender Abrechnungen
  • Information aller Eigentümer

Was Sie als Eigentümer jetzt tun sollten

  1. Zahlungen prüfen

    Klären Sie, ob Versicherung, Versorger und Müllabfuhr noch bedient werden. Hier entsteht der größte Schaden am schnellsten.

  2. Konten klären

    Fragen Sie bei der Bank nach, auf wen die Konten lauten und wer verfügungsberechtigt ist.

  3. Versammlung einberufen

    Lädt der Verwalter nicht mehr ein, können der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 WEG).

  4. Neuen Verwalter bestellen

    Mit dem Beschluss ist die Gemeinschaft wieder handlungsfähig. Wir liefern Ihnen die fertige Beschlussvorlage.

  5. Ansprüche anmelden

    Forderungen der Gemeinschaft gegen den insolventen Verwalter melden Sie zur Insolvenztabelle an – dabei sollte eine Anwältin oder ein Anwalt unterstützen.

Aufarbeiten, was liegen geblieben ist

Nach einer Insolvenz fehlen fast immer Unterlagen: Jahresabrechnungen, Belege, Beschlusssammlung, Verträge. Wir rekonstruieren die Zahlen aus Kontoauszügen und vorhandenen Belegen, fordern Unterlagen beim Insolvenzverwalter an und bringen Abrechnung und Wirtschaftsplan wieder auf Stand.

Wie ein Wechsel im Normalfall abläuft, steht auf unserer Seite zum Verwalterwechsel. Bei einer Insolvenz geht es schneller – die Abberufung entfällt in der Regel, weil der Verwalter seine Tätigkeit ohnehin eingestellt hat.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über Konten, Forderungen oder Ansprüche gegen den insolventen Verwalter sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

Fragen zur Verwalterinsolvenz

Nicht zwingend. In der Praxis stellt der Verwalter seine Tätigkeit aber ein, und die Gemeinschaft bestellt einen neuen Verwalter. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört in anwaltliche Hände.
Das Vermögen der Gemeinschaft gehört ihr selbst. Entscheidend ist, wie die Konten geführt wurden. Klären Sie deshalb früh mit der Bank, auf wen die Konten lauten.
Sobald die Gemeinschaft uns bestellt hat, nehmen wir die laufenden Aufgaben sofort auf. Die Aufarbeitung der Altlasten läuft parallel.
Die laufende WEG-Verwaltung kostet ab 34,51 € inkl. MwSt. (29,00 € netto) pro Einheit und Monat. Umfangreiche Aufarbeitung stimmen wir vorab transparent im Angebot ab. Zu den Preisen

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